Mieterstrom ist eine große Chance – alle Beteiligten gewinnen
Sie leisten einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und profitieren gleichzeitig vom günstigen Solarstrom.
Auf Ihrem Haus kann eine Solaranlage installiert werden. Alle Beteiligten gewinnen und leisten zugleich einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz.
„Mieterstrom“ ist eine große Chance, unmittelbar an der Energiewende teilzunehmen und sie voranzubringen und gleichzeitig vom günstigen Solarstrom zu profitieren.
Mieterstrom – Die innovative Energieversorgung direkt vom Dach
Zum Mieterstrom gibt es verschiedene Betriebsmodelle, je nach Eigentumsverhältnissen an der PV-Anlage und abhängig davon, ob ein externer Dienstleister hinzugezogen wird. Mit Mieterstrom profitieren Mieter unmittelbar von sauberem Strom, der direkt vor Ort durch Photovoltaikanlagen erzeugt wird. Diese dezentrale Energieversorgung fördert aktiv den Ausbau erneuerbarer Energien, reduziert die Abhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz und leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende.
Die Vorteile auf einen Blick:
Mieterstrom ist eine nachhaltige Win-Win-Lösung – für Mieter, Eigentümer und die Umwelt
Mieterstrom übernimmt die Vollversorgung der Mieter als Energieversorgung und Kommunikation mit Mietern, Mieterwechseln und Mietverträge (freie Stromanbieterwahl).

Was Sie über Mieterstrom wissen sollten:
Definition nach EEG
- Mieterstrom ist der Strom, der aus einer eigenen Solaranlage auf dem Haus oder im Quartier stammt und direkt von den Verbrauchern genutzt wird, ohne über das allgemeine Versorgungsnetz zu gehen. Für diesen Mieterstrom gibt es einen Zuschlag.
- Die Verbraucher können Mieter, Eigentümer oder Gewerbe im Gebäude oder im Quartier sein. Voraussetzung ist, dass mindestens 40 % der Gebäudefläche dem Wohnen dient.
- Überschüssig erzeugter Strom, der nicht im Wohnhaus verbraucht wird, kann ins Netz eingespeist werden. Dafür gibt es die üblichen Einspeisevergütung wie bei eigenen Solaranlagen.
Randbedingung für eine Förderung per Mieterstromzuschlag
- PV-Anlagen auf Wohngebäuden bis 100 kWp
- Mieterstrom muss mindestens 10 % billiger sein als der Grundversorgungstarif
- Dafür gibt es Mieterstromzuschlag auf den an die Mieter gelieferten Solarstrom nach EEG §21, §48a Stand 01.08.2024: 1,64-2,62 ct/kWh je nach Leistung der Anlage (Rechtliche Grundlagen: §42a EnWG, §§19 Abs. 1 Nr. 3, §21 Abs. 3 EEG)
Generell gilt immer das Grundprinzip: Freie Stromanbieterwahl für jeden Mieter
- Daher sind die Mieter nicht zwingend verpflichtet, den Mieterstrom abzunehmen
- Es besteht ein gesetzliches Verbot der Kopplung mit dem Mietervertrag
- Der Mieterstrom-Strompreis muss daher günstiger und attraktiver sein als sonstige Stromanbieter

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